Mietverwaltung vs. Hausverwaltung

Hausverwaltung und Mietverwaltung – klare Aufgaben, knifflige Abgrenzung

Die Begriffe Hausverwaltung und Mietverwaltung sind klar definiert – und trotzdem sorgt ihre Abgrenzung im Alltag regelmäßig für Verwirrung. Wer ist zuständig, wenn der Mieter Fragen zur Wohnung hat? Wer kümmert sich um die Reparatur im Stiegenhaus? Und wer erstellt die Betriebskostenabrechnung? Gerade bei vermieteten Eigentumswohnungen ist oft unklar, wo die Aufgaben der Hausverwaltung enden und jene der Mietverwaltung beginnen. Dieser Artikel zeigt, wie sich die beiden Verwaltungsformen voneinander abgrenzen, welche Zuständigkeiten jeweils bestehen – und wie Eigentümer häufige Missverständnisse vermeiden können.
Zwei Immobilienverwalter besprechen Zuständigkeiten bei Hausverwaltung und Mietverwaltung anhand eines Architekturplans und eines Vertragsmodells.
Zwei Immobilienverwalter besprechen Zuständigkeiten bei Hausverwaltung und Mietverwaltung anhand eines Architekturplans und eines Vertragsmodells.

Was macht eine Hausverwaltung – und wofür ist sie zuständig?

Die Hausverwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum in einer Wohnungseigentumsanlage – also um alle Bereiche, die nicht einer einzelnen Wohnung zugeordnet sind. Dazu gehören etwa das Stiegenhaus, das Dach, die Heizungsanlage oder die Außenflächen.
Beauftragt wird sie von der Eigentümergemeinschaft, meist per Mehrheitsbeschluss. Die Grundlage dafür bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Ihre Aufgaben lassen sich grob in drei Bereiche unterteilen:

  • Kaufmännisch: Betriebskostenabrechnung, Rücklagenverwaltung, Zahlungsverkehr und Budgetplanung
  • Technisch: Organisation von Instandhaltungen, Reparaturen und Wartungsverträgen (z. B. für Lift oder Heizung)
  • Organisatorisch: Eigentümerversammlungen, Beschlussumsetzung, Kommunikation mit Behörden

Die Hausverwaltung handelt im Interesse aller Eigentümer und muss dabei wirtschaftlich, nachvollziehbar und dokumentiert vorgehen. Ihre Zuständigkeit endet jedoch am Eingang zur Wohnung – alles, was innerhalb vermieteter Einheiten passiert, fällt nicht automatisch in ihren Aufgabenbereich.

Was übernimmt eine Mietverwaltung – und für wen ist sie sinnvoll?

Die Mietverwaltung kümmert sich um vermietete Objekte im Alleineigentum – etwa einzelne Eigentumswohnungen, Miethäuser oder Anlageobjekte. Sie wird beauftragt, um die laufende Betreuung der Mietverhältnisse zu übernehmen – und entlastet Eigentümer von zeitintensiven Aufgaben. Besonders relevant ist das für Kapitalanleger, Erbengemeinschaften oder Stiftungen. Im Mittelpunkt steht die verwaltungstechnische Betreuung der konkreten Mieteinheit – also alles, was direkt das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter betrifft:

  • Kommunikation mit Mietern zu wohnungsbezogenen Anliegen
  • Mietzinsinkasso, Mahnwesen und Indexierungen
  • Übergaben und Rücknahmen
  • Abwicklung von Instandhaltungen innerhalb der Wohnung
  • Betriebskostenabrechnungen für Mieter
  • Abstimmung mit bestehenden Hausverwaltungen bei Überschneidungen
  • Optional: Mietersuche – meist gegen gesondertes Vermittlungshonorar

Da es keine gesetzlich definierte Leistungspflicht für Mietverwaltungen gibt, basiert der Leistungsumfang auf frei gestaltbaren Verträgen. Einzelne Pflichten ergeben sich aus dem ABGB oder – je nach Mietverhältnis – aus dem MRG. Umso wichtiger sind klare Abgrenzungen zur Hausverwaltung.

Hinweis

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung zur Vermietung, benötigen Sie in der Regel beide Verwaltungsformen: Die Hausverwaltung kümmert sich um das Gebäude, die Mietverwaltung um das Mietverhältnis. Wichtig ist hier vor allem die Abstimmung und Aufgabenverteilung, um Überschneidungen und unnötige Konflikte zu vermeiden.

Hausverwaltung vs. Mietverwaltung im direkten Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Haus- und Mietverwaltung auf einen Blick. Sie hilft Eigentümern dabei, die jeweiligen Zuständigkeiten klar zu erkennen – und typische Missverständnisse zu vermeiden.
Aspekt Hausverwaltung (nach WEG) Mietverwaltung
Zielgruppe Wohnungseigentümergemeinschaften Einzeleigentümer, Miethäuser, Anlageobjekte
Rechtsgrundlage WEG 2002 Vertraglich (ABGB), keine Sondergesetzgebung
Bestellung Durch Mehrheitsbeschluss der WEG Durch Einzelvertrag mit dem Eigentümer
Schwerpunkt Gemeinschaftliches Eigentum Mietverhältnisse zwischen Eigentümer und Mieter
Typische Leistungen Betriebskostenabrechnung, Rücklagen, Eigentümerversammlungen, Sanierungen Mietverträge, Inkasso, Abrechnung gegenüber Mietern, Instandhaltung der Einheit
Adressaten Die Eigentümergemeinschaft Eigentümer und Mieter
Abrechnungspflichten Gegenüber allen Wohnungseigentümern Gegenüber Eigentümer und Mietern

Haus- oder Mietverwaltung – oder beides? Wir helfen bei der richtigen Lösung.

Klare Zuständigkeiten sind entscheidend für reibungslose Abläufe. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Verwaltungsstruktur für Ihre Immobilie zu finden – kompetent, unabhängig und auf Ihre Situation abgestimmt.

Wie sich die Verwaltungsaufgaben bei Immobilien aufteilen lassen

Bei vermieteten Immobilien stellt sich nicht die Frage, ob verwaltet werden muss – sondern wer welche Aufgaben übernimmt. Hausverwaltung und Mietverwaltung decken unterschiedliche Bereiche ab und ergänzen sich häufig. Die folgenden Beispiele zeigen typische Eigentumskonstellationen – und wie sich die Zuständigkeiten sinnvoll organisieren lassen.

Beispiel 1: Eigentumswohnung in einer WEG
Eine Privatperson besitzt eine Wohnung in einer Eigentumsanlage und vermietet diese. Die Hausverwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum (z. B. Stiegenhaus, Dach, Technik). Für Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen und Mieteranfragen kann zusätzlich eine Mietverwaltung beauftragt werden.

Beispiel 2: Miethaus im Alleineigentum
Ein Anleger besitzt ein Zinshaus mit mehreren vermieteten Einheiten. Da es keine Wohnungseigentümergemeinschaft gibt, entfällt die klassische Hausverwaltung nach WEG. Die gesamte Verwaltung – technisch, organisatorisch und mietrechtlich – kann an eine Mietverwaltung übergeben werden.

Beispiel 3: Selbstverwaltung durch den Eigentümer
Ein Eigentümer verwaltet seine vermietete Wohnung selbst – inklusive Mietverträgen, Inkasso und Mieterkommunikation. Die Hausverwaltung bleibt trotzdem Ansprechpartner für gemeinschaftliche Belange. Damit es nicht zu Überschneidungen kommt, ist eine klare Kommunikation zwischen Eigentümer, Mieter und Hausverwaltung wichtig.

Wichtig

Ob mit oder ohne Mietverwaltung: Die Verantwortlichkeiten sollten vertraglich eindeutig geregelt sein. Dazu gehören nicht nur Leistungen, sondern auch Kommunikationswege – etwa wer mit dem Mieter spricht oder wer bei Problemen zuerst kontaktiert wird. Nur so lassen sich Doppelarbeiten und Missverständnisse vermeiden.

Kombinierte Verwaltungsangebote: praktisch – aber nicht immer ideal

Viele Immobilienverwalter bieten sowohl Haus- als auch Mietverwaltung an. Das ist besonders vorteilhaft für Eigentümer, die vermietete Wohnungen in einer WEG besitzen und sich nicht selbst um Mieteranliegen kümmern möchten. Ein großer Vorteil liegt in der einheitlichen Kommunikation: Dieselbe Firma kennt sowohl das Gebäude als auch den Mieter, kann schneller reagieren und vermeidet Doppelarbeit. Das schafft Effizienz, reduziert den Aufwand für den Eigentümer – und sorgt für zufriedene Mieter.

Aber Achtung: Wenn beide Leistungen aus einer Hand kommen, können auch Zuständigkeiten verschwimmen. In Einzelfällen fehlt dem Eigentümer eine klare Trennung der Rollen oder eine unabhängige Kontrollinstanz. Gerade bei Problemen oder Unklarheiten im Mietverhältnis kann das als Nachteil empfunden werden.

Erfahrene Hausverwaltungen wissen jedoch, worauf es bei der Doppelrolle ankommt. Durch klare interne Strukturen, getrennte Ansprechpersonen und transparente Kommunikation lassen sich Synergien nutzen, ohne die Übersicht zu verlieren.

Typische Probleme bei unklarer Abgrenzung

Wenn Haus- und Mietverwaltung nicht klar voneinander abgegrenzt sind, führt das in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Mieter wenden sich mit wohnungsbezogenen Anliegen an die Hausverwaltung, obwohl diese dafür nicht zuständig ist. Eigentümer übernehmen Aufgaben, die sie eigentlich ausgelagert haben wollten – etwa Mahnwesen oder Wohnungsübergaben. Und bei der Betriebskostenabrechnung kommt es immer wieder zu Fehlern, wenn nicht eindeutig zwischen gemeinschaftlichen und mietvertraglichen Kosten unterschieden wird.

Solche Überschneidungen kosten Zeit, Nerven – und im schlimmsten Fall Geld. Deshalb sollten die jeweiligen Zuständigkeiten klar definiert, schriftlich festgehalten und sauber kommuniziert werden – gegenüber Mietern, Eigentümern und allen beteiligten Verwaltern.

Worauf Eigentümer bei der Auswahl achten sollten

Die Wahl der passenden Verwaltung sollte nicht allein vom Preis abhängen. Entscheidend sind vielmehr Fachkompetenz, Erfahrung und eine klare, nachvollziehbare Leistungsdefinition. Voraussetzung ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Immobilienverwalter – denn ohne diese dürfen Verwaltungsleistungen in Österreich gar nicht erbracht werden. Eine Makler- oder Bauträgerlizenz allein reicht dafür nicht aus.

Ebenso wichtig ist ein klar formulierter Vertrag, der konkrete Leistungen benennt und keine pauschalen Versprechen enthält. Auch die Kostenstruktur sollte nachvollziehbar sein – versteckte Aufschläge oder unklare Pauschalen sind ein Warnsignal.

Moderne Haus- und Mietverwaltungen setzen zudem auf digitale Lösungen, etwa Eigentümer- oder Mieterportale, die den Informationsfluss vereinfachen und Transparenz schaffen. Ebenso zählen Erreichbarkeit, Servicequalität und nachweisbare Referenzen zu den entscheidenden Auswahlkriterien.

Gerade bei der Mietverwaltung ist es ein zusätzliches Qualitätsmerkmal, wenn der Verwalter über fundiertes Know-how im Mietrechtsgesetz (MRG) verfügt – insbesondere bei älteren oder befristeten Mietverhältnissen, wo rechtliche Feinheiten eine große Rolle spielen.

Fazit: Zwei Verwaltungsformen – ein gemeinsames Ziel

Hausverwaltung und Mietverwaltung übernehmen unterschiedliche Aufgaben innerhalb des laufenden Immobilienbetriebs. Die Hausverwaltung organisiert das gemeinschaftliche Eigentum, die Mietverwaltung betreut das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter. Beide Bereiche haben klar definierte Zuständigkeiten – doch genau diese müssen in der Praxis sauber getrennt und gut koordiniert werden.

Wer Immobilien professionell vermietet oder als Anlage nutzt, sollte auf erfahrene Partner setzen und die Verwaltungsstruktur bewusst gestalten. Oft ist eine Kombination beider Leistungen sinnvoll – vorausgesetzt, die Zuständigkeiten sind klar geregelt und die Verwaltung verfügt über die erforderliche Gewerbeberechtigung und Erfahrung.

So gelingt eine reibungslose Abwicklung, zufriedene Mieter bleiben langfristig – und der Wert der Immobilie wird nachhaltig gesichert.

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Hausverwaltung vs. Mietverwaltung – häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hausverwaltung und Mietverwaltung?
Die Hausverwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum einer Liegenschaft – z. B. Stiegenhaus, Dach oder Haustechnik. Die Mietverwaltung ist hingegen für das konkrete Mietverhältnis zwischen Eigentümer und Mieter zuständig, etwa bei Mietverträgen, Abrechnungen oder Mieteranfragen.
Ja, in der Regel schon. Die Hausverwaltung kümmert sich um das Gebäude und die gemeinsamen Teile, während eine Mietverwaltung – sofern beauftragt – die individuellen Aufgaben rund um den Mieter übernimmt. Alternativ kann der Eigentümer diese Aufgaben selbst erledigen.
Das kommt in der Praxis häufig vor. Ohne klare Kommunikation oder Abgrenzung wenden sich Mieter mit mietvertraglichen Anliegen an die Hausverwaltung, die dafür nicht zuständig ist. Das kann zu Verzögerungen oder Fehlentscheidungen führen. Eine eindeutige Aufgabenverteilung hilft, solche Situationen zu vermeiden.
Nein. Auch für Mietverwaltungen ist in Österreich eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Immobilienverwalter erforderlich. Ohne diese Lizenz dürfen keine professionellen Verwaltungsleistungen erbracht werden – weder für Eigentümergemeinschaften noch für einzelne Mietverhältnisse.
Der Vertrag sollte alle Leistungen möglichst genau beschreiben – etwa Mietersuche, Inkasso, Abrechnung, Kommunikation oder Instandhaltungen. Pauschale Formulierungen sind zu vermeiden. Wichtig ist auch die Abgrenzung zu Aufgaben der Hausverwaltung, wenn beide parallel tätig sind.
Ja, das ist möglich – und in vielen Fällen sogar sinnvoll. Voraussetzung ist jedoch eine klare interne Rollenverteilung, damit es nicht zu Interessenskonflikten oder Zuständigkeitsproblemen kommt. Seriöse Verwaltungen setzen dafür auf getrennte Ansprechpartner und transparente Abläufe.

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